» Artikel: Bei der Scheidung geht es meist um viel Geld
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Unterhaltsansprüche nach der Scheidung kommen für denjenigen, der bisher schon die Familie mit seinem Einkommen unterhalten hat, eigentlich nicht überraschend. Bereits zu Zeiten, zu denen die Ehe noch intakt war, waren sich die Eheleute wechselseitig zu Unterhalt verpflichtet. Viele nehmen diese gesetzliche Verpflichtung im täglichen Leben nur nicht wahr. Derjenige, der über ein Erwerbseinkommen verfügt, muss dem Partner nach dem deutschen Gesetz etwas abgeben.
Ist der Unterhaltsverpflichtete nicht leistungsfähig, weil beispielsweise arbeitslos, dann schuldet er grundsätzlich auch keinen Unterhalt. Unter Umständen muss sich derjenige, der seine Erwerbsobliegenheit aber schuldhaft vernachlässigt, ein so genanntes fiktives Einkommen anrechnen lassen. Unterhalt erhält nur, wer tatsächlich selber nicht imstande ist, sich selber zu Unterhalten. Auch nach der Scheidung besteht für jeden Ehegatten also eine Verpflichtung, selber für den eigenen Unterhalt zu sorgen.
Geschrieben von Georg Weißenfels; veröffentlicht am 16.01.2008
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