» Artikel: Betriebliche Altersvorsorge mit Direktversicherung
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Aufgrund des demografischen Wandels und der damit verbundenen kontinuierlichen Senkung des inflationsbereinigten Rentenniveaus sollte sich jeder über die spätere Rente Gedanken machen. Eine Möglichkeit für Angestellte bietet die betriebliche Altersvorsorge, die fast jeder Betrieb seinen Arbeitnehmern anbieten muss. Die Art der betrieblichen Altersvorsorge kann man aus den fünf verschiedenen Durchführungswegen zur betrieblichen Altersvorsorge wählen. Dabei ist die Direktversicherung die wohl unkomplizierteste Möglichkeit einer betrieblichen Altersvorsorge.
Hier profitieren also besonders Besserverdienende mit einem wesentlich höheren Steuersatz als 20%. Ebenso kann der Beitrag auch als Vorsorgeaufwendung geltend gemacht werden. Nach einer 12 jährigen Laufzeit tritt die Steuerfreiheit ein, soweit die Sicherung der Beiträge gewährleistet ist und der Todesschutz 60% der Versicherungssumme beträgt. Später sind die daraus entstehenden Rentenzahlungen voll als sonstige Einnahmen zu versteuern. Ein weiterer Vorteil ist die Tatsache, dass durch die Beiträge aus Sonderzahlungen die Sozialversicherungsbeiträge bis Ende des Jahres 2008 entfallen. Bei einem Arbeitsplatzwechsel ist die Direktversicherung übertragbar auf den neuen Arbeitgeber, selbst finanzierbar oder je nach Situation auch beitragsfrei zu stellen.
Geschrieben von Ralf Eppmann; veröffentlicht am 01.09.2008
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