» Artikel: Betriebliche Altersvorsorge mit Direktversicherung

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Aufgrund des demografischen Wandels und der damit verbundenen kontinuierlichen Senkung des inflationsbereinigten Rentenniveaus sollte sich jeder über die spätere Rente Gedanken machen. Eine Möglichkeit für Angestellte bietet die betriebliche Altersvorsorge, die fast jeder Betrieb seinen Arbeitnehmern anbieten muss. Die Art der betrieblichen Altersvorsorge kann man aus den fünf verschiedenen Durchführungswegen zur betrieblichen Altersvorsorge wählen. Dabei ist die Direktversicherung die wohl unkomplizierteste Möglichkeit einer betrieblichen Altersvorsorge.

Bei der Direktversicherung gilt, dass diese erst nach Vollendung des 60. Lebensjahres und einer mindestens 5-jährigen Vertragszeit ausgezahlt werden darf. Die Direktversicherung ist kombinierbar mit einer Unfall- bzw. Berufsunfähigkeitsversicherung, wodurch eine größtmögliche Absicherung fürs Alter aber auch fürs Berufsleben gewährleistet wird. Die Direktversicherung macht den Arbeitgeber zum Versicherungsnehmer und den Arbeitnehmer zum Versicherten, welcher später bezugsberechtigt ist. Im Todesfall werden die Hinterbliebenen begünstigt. Mit dem Alterseinkünftegesetz ist gesetzlich geregelt worden, dass eine Direktversicherung zur Altersvorsorge gehört und die Beiträge nicht höher als 4 % der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung sein dürfen. Bei der Direktversicherung kann der Versicherte durch eine Gehaltsumwandlung des Bruttogehaltes pro Jahr bis zu 1.752 € als Steuerbegünstigung bekommen, wobei auf die Versicherungsbeiträge nur 20 % Steuern (plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) zu zahlen sind.

Hier profitieren also besonders Besserverdienende mit einem wesentlich höheren Steuersatz als 20%. Ebenso kann der Beitrag auch als Vorsorgeaufwendung geltend gemacht werden. Nach einer 12 jährigen Laufzeit tritt die Steuerfreiheit ein, soweit die Sicherung der Beiträge gewährleistet ist und der Todesschutz 60% der Versicherungssumme beträgt. Später sind die daraus entstehenden Rentenzahlungen voll als sonstige Einnahmen zu versteuern. Ein weiterer Vorteil ist die Tatsache, dass durch die Beiträge aus Sonderzahlungen die Sozialversicherungsbeiträge bis Ende des Jahres 2008 entfallen. Bei einem Arbeitsplatzwechsel ist die Direktversicherung übertragbar auf den neuen Arbeitgeber, selbst finanzierbar oder je nach Situation auch beitragsfrei zu stellen.

Geschrieben von Ralf Eppmann; veröffentlicht am 01.09.2008

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