» Artikel: Der Weg in die Selbststaendigkeit

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Es gibt anders angedachte Gründe, welche dafür sprechen, dass man sich im Allgemeinen Selbstständig melden sollte. Entweder erkennt der Betroffene auf dem Arbeitsplatz als Angestellter keine Aufstiegsmöglichkeit oder man will eine gut durchdachte Geschäftsidee nur für sich persönlich umsetzen. Natürlich kann die Entscheidung eine Selbstständige Arbeit auch notgedrungen eingegangen werden, wenn der Betroffene z.B. irgendwie aus dem Umstand des Verlustes seiner Arbeitsselle entkommen will. Für dieses würde es sogar eine Förderung in Form eines Gründungsausschusses geben. Eine Idee die finanzielle Belastung der Selbstständigkeitswahl möglichst gering zu halten ist das Franchising.

In diesem speziellen Fall ist keine persönlich erarbeitete Ideensammlung von Nöten, da der Betroffene die Erzeugnisse und Dienstleistungen von anderen Betrieben anbietet. Trotzdem bleibt der Betroffene im Großen und Ganzen sein eigener Chef. Im Normalfall bezahlt der Betroffene eine Franchise Gebühr und muss darüber hinaus über ein gewisses Eigenkapital verfügen. Für die Franchisegebühr bekommt der Betroffene die Vertriebsrechte für das Produkt oder die Dienstleistung. Im Optimalfall bedeutet das, dass der Betroffene über ein lokales Monopol verfügen kann und ohne große Vorarbeit in den Handel startet. Das eben angesprochene Verkaufsmodell ist normalerweise im Vorhinein oft geprüft und verbessert worden. Als Anwender hat man bei dieser Art von Geschäftsmodell kaum keine Risikofaktoren und kann von einem namenhaften Anbieter profitieren. Natürlich entstehen auch kleinere Probleme beim Franchising. So muss der Franchisenehmer einen Anteil seines Gewinns an die Prduktfirma abtreten. Dieses können bis zu 25 Prozent sein. Zusätzlich hat der Betroffene bei seiner Franchise das vollständige finanzielle Risiko, obgleich der Betroffene auf mögliche Unzuverlässigkeiten der Bezugsfirma keine Handhabe hat. Auf jede Person, welcher den Schritt in die Selbstständigkeit eingeht, wird langfristig auch die Problematik der der gesellschaftlichen Formen bemerken. Wenn die Selbstständigkeit stabil läuft sollte eine GmbH Gründung in die nähere Betrachtung. Bei dieser Gründung ist zwar eine recht großen Menge an privatem Vermoegen vorausgesetzt, dafür ist aber auch die Verlustgefahr für das privte von der Firma getrennte Kapital nicht so hoch wie bei den anderen Formen.

Prinzipiell haftet der Betroffene nach der Gründung von einer GmbH einzig mit dem Kapital der Firma, das für die Firma auf die Bank gebracht wurde. Dieses Grundkapital war am Anfang mit 25-tausend € festgelegt. In der Zukunft soll diese Art von Gründungen von Betrieben aber ander und mit persönlichen Kosten durchführbar sein. Zum Schluss dieser Entwicklung kommt die so genannte Mini-GmbH, bei welcher das zu hinterlegende Firmenkapital nicht sofort in voller Höhe entrichtet werden muss, sondern zunächst nach und nach auf die Bank gebracht wird.

Geschrieben von Marie Kuse; veröffentlicht am 22.08.2008

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