» Artikel: Genussscheine stark von Abgeltungssteuer betroffen
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Bisher war man mit dem Erwerb eines Genussscheins gut beraten, wenn man auf der Suche nach einer Geldanlage war, die hohe Renditen und steuerliche Vorteile bietet. Die Abgeltungssteuer bietet zwar auch hier Bestandsschutz, jedoch büßen Genussscheine mit der Abgeltungssteuer deutlich an Charme ein.
Da die einjährige Spekulationsfrist abgelaufen ist, kassieren sie die aufgelaufenen Zinsen als steuerfreien Gewinn. Ab 2009 funktioniert die Strategie nicht mehr, da alle Kursgewinne generell mit Abgeltungssteuer belegt werden, außer man findet einen Weg die Abgeltungsteuer zu sparen . Mit Wegfall der Spekulationsfrist ist das kassieren von steuerfreien Kursgewinnen durch Genussscheine nicht mehr möglich, deshalb jetzt auf Lebensversicherungen oder Rentenversicherungen umsteigen und auch nach 2009 Abgeltungssteuerfreie Gewinne einstreichen!
Geschrieben von Henni Ganz; veröffentlicht am 09.06.2008
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