» Artikel: Hauptsache gut versichert

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Die Notwendigkeit vieler Versicherungen bemerken Versicherte vielfach erst, wenn der Ernstfall eingetreten und das Kind sprichwörtlich bereits in den Brunnen gefallen ist. Dies gilt vor allem für eine Rechtsschutzversicherung. Oft werden Menschen, die zuvor der Auffassung waren, niemals in ernste juristische Schwierigkeiten geraten zu können, von einem auf den anderen Tag eines besseren belehrt. Dies trifft vor allem im Straßenverkehr zu. Zwar regelt die meist billige Autoversicherung in Bestfall bereits die teils dramatischen Folgen eines Unfalls, indem sie Kosten für medizinische Versorgung und andere Schäden für die Opfer übernimmt. Aber was, wenn die Opfer den Rechtsweg anstreben, um weitergehende Ansprüche geltend zu machen? In diesem Fall ist jeder Versicherte froh, der nicht nur seiner Verpflichtung für eine billige Autoversicherung nachgekommen ist, sondern auch einen Rechtsschutzversicherung Vergleich rechtzeitig bemüht hat, bevor der Gau eingetreten ist.

Ein solcher Rechtsschutzversicherungsvergleich bietet normalerweise von objektiver Stelle – wie etwa dem Verbraucherschutz und anderen Versichertenvereinigungen – einen Überblick, der für jeden Bedarf und Versicherten den perfekten Tarif einer Rechtsschutzversicherung finden und anbietet. Eine Rechtsschutzversicherung wird zu dem Zweck abgeschlossen, dass ein Versicherter nicht von oft erheblichen Kosten, die ein Prozess auf zivilrechtlicher Basis verschlingt, in den finanziellen Ruin getrieben wird. Besonders wichtig beim Rechtsschutzversicherung Vergleich ist die Höhe der Deckungssumme, bis zu der die jeweilige Versicherung die anfallenden Anwalts- und zahlreiche andere Kosten wie Gebühren für Sachverständigengutachten übernimmt. Denn selbst wenn über die billige Autoversicherung zumeist Unfallkosten bereinigt werden können, entscheiden sich manche Unfallopfer für den zivilrechtlichen Weg, um zusätzliches Gelder für entstandene Verletzungen oder Berufsausfälle als Wiedergutmachung einzuklagen. Wer hier bei der Rechtsschutzversicherung an Beiträgen und Deckungshöhe gespart hat, wird später vielleicht von den Kosten für den Prozess abgestraft.

Geschrieben von Sabrina Fries; veröffentlicht am 29.04.2007

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