» Artikel: Zwangsversteigerung und Insolvenz muumlssen nicht sein

Sie befinden sich: Home > Arbeit & Wirtschaft

Zwangsversteigerung

 

und Insolvenz müssen nicht sein

 

 

 

Nicht erst seit der Finanzkrise ist das Thema Überschuldung allgegenwärtig. Diese Problematik greift nicht nur in Deutschland, sondern weltweit immer häufiger um sich. Die Zahl der Insolvenzen – vor allem im privaten Bereich – steigt von Jahr zu Jahr.

 

 

Die Gründe für eine Überschuldung sind breit gefächert. Doch welche Gründe zu dieser zweifelsohne äußerst unangenehmen Lage geführt haben, sind nicht entscheidend. Für die Schuldenfrage sollte die Schuldfrage keinen Einfluss haben, außer es können juristische Konsequenzen ins Spiel gebracht werden.

 

 

Viel entscheidender ist eine signifikante Gemeinsamkeit vieler Schuldner: Das zu späte Handeln hat sie in eine fast aussichtslose Situation gebracht. Jammern hilft da wenig. Ein Konzept muss her, um das gestrandete Schiff wieder in ruhigeres Fahrwasser leitet.

 

 

Wer mit seiner Immobilie oder Immobilien in eine finanzielle Schieflage gerät, sehnt Lösungen herbei. Die sind nicht leicht zu finden, vor allem wenn die Bank den Kredit bereits gekündigt hat und Zwangsmaßnahmen nur noch eine Frage der Zeit sind. Es droht der finanzielle Kollpas. Insolvenz oder Zwangsvollstreckung sind die Schlagworte, die Unbehagen erzeugen. Es muss aber nicht zum Ärgsten kommen. Es gibt genug positive Beispiele, bei denen dieser Kollaps abgewendet werden konnte. Zwangsversteigerungen müssen daher keine logische Folge von einer finanziellen Schieflage im Immobilienbereich sein. Denn ein solch staatlich angeordneter öffentlicher Verkauf führt wahrlich nicht auf einen Erfolgsweg. Daher sollte ein gerichtliches Verfahren vermieden werden.

 

 

Dieser Weg ist nämlich nicht nur im Interesse des Schuldners. Auch die Kreditinstitute lassen sich gerne auf eine solch außergerichtliche Abmachung ein. Im Regelfall kann ein Schuldner eine erfolgreiche Einigung aber nicht alleine erreichen. Er scheitert bereits in den Verhandlungen mit dem Sachbearbeiter. Guter Rat tut in solchen Fällen Not. Ein erfahrener und kompetenter Partner sollte dabei der Schlüssel zum Erfolg sein.

 

 

Als solcher Partner präsentiert sich die Dr. Schulz-Menningmann Consulting Ltd (www.schulz-menningmann.com), die nicht nur bundes- sondern auch europaweit agiert. Mit einem flexibel operierenden Team sind in den letzten Jahren hervorragende Ergebnisse erzielt worden. Als Beleg dafür wird gerne angeführt, dass der beste Beleg dafür die vielen Neukunden seien, die die Berater mit Hauptsitz in Duisburg auf besondere Empfehlung aufsuchen. Dr. Uwe Schulz-Menningmann bringt es auf den Punkt: „Wir kennen die Mechanismen und wenden unsere detaillierten Erkenntnisse auf die individuell ausgearbeiteten Lösungskonzepte für unsere Kunden an. Sicherheit, die unseren Mandanten gut tut. Durch unterschiedliche Umstände kann ein auf den ersten Blick vielversprechendes Immobilien-Arrangement aus dem Gleichgewicht geraten. Plötzlich fallen die Mieten aus oder die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ändern sich für die Betroffenen entscheidend. Oft trifft auch beides zusammen. Die Folge ist der Kampf mit der Unterdeckung. Die mit der Bank oder den Banken vereinbarten Ratenzahlungen geraten ins Stocken. Die Situation verschärft sich. Ein Albtraum im Wachzustand beginnt. Dieses Horrorszenario muss wahrlich nicht sein. Wir wecken unsere Mandanten auf. Durch unsere jahrelange Erfahrung im Umgang mit nationalen wie internationalen Kreditinstitutionen kennen wird die so wichtigen Feinheiten. Entscheidend dabei ist es, die gleiche Sprache zu sprechen. Plötzlich sieht alles nicht mehr so dramatisch aus, denn unter dem Strich gibt es zwei Sieger, vor allem den Schuldner, aber auch die Gläubiger.“

 

 

Warum funktioniert das? Dr. Uwe Schulz-Menningmann erläutert den Sachverhalt: „Erfolgreiche Verhandlungen führen zum Ziel. Das haben wir in den vergangenen Jahren mit vielfachem Erfolg getan. Die Zielsetzungen waren dabei unterschiedlich definiert, angefangen vom Erhalt des Eigentum, dem Verkauf oder der Rückabwicklung bei sittenwidrigen Kreditverträgen. Es versteht sich, dass bei jedem Kunden eine andere individuelle Lösung erarbeitet wird. Man muss wissen, dass die Kreditinstitute nicht unbedingt gerne die Lösung „Zwangsversteigerung“ bevorzugen. Die Kreditsanierung besitzt bei den meisten Banken in der heutigen Zeit Vorrang vor einer sogenannten Sicherheitsverwertung. Wenn ein Schuldner jedoch mit seiner Bank bereits im Streit liegt, wird dieses Mittel dann doch gerne angewendet. Darum sollte die Gesprächsführung mit den Kreditinstituten frühzeitig in kompetente Hände gelegt werden. Je früher, desto besser. Wichtig ist, dass das Kind nicht in den Brunnen fällt, dann wird unsere Aufgabe um ein Vielfaches schwerer und der Erfolg wesentlich mühsamer zu erreichen. Zu beachten ist, dass es in einem bereits eröffneten Zwangsversteigerungsverfahren nicht einfach ist, zum Beispiel eine Umfinanzierung für Ihr Objekt zu erreichen. Auszuschließen ist gar nichts, allerdings sollte bereits frühzeitig Schlimmeres verhindert werden. Wir können aber auch in diesen schwierigen Fällen versuchen, Zwangsmaßnahmen aufzuheben und eine Zwangsvollstreckung aufzuheben.“

 

 

Geschrieben von Dennis Goersl; veröffentlicht am 26.03.2009

allem allgegenwärtig bereich deutschland erst finanzkrise greift häufiger insolvenz insolvenzen nur privaten problematik sein      nicht sondern


Bookmark bei: Folkd Bookmark bei: Linkarena Bookmark bei: Digg Bookmark bei: Google Bookmark bei: Diigo
h