» Artikel: Die MPU bei Delikten ohne Alkohol

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Die weitaus größte Anzahl von Lenkern, die in einer MPU (Im Volksmund auch der „Idiotentest“) begutachtet werden, hat ein Problem mit Alkohol oder wurde wegen Alkohol am Steuer auffällig. Die restlichen MPU - Fälle verteilen sich auf die Themen Drogen- bzw. Medikamentenmissbrauch, aggressives Fahrverhalten, regelmäßige Auffälligkeiten im Verkehr und Punkte am „Flensburger Konto“. Die Probanden, die wegen Delikten ohne Alkoholeinfluss zur MPU geladen werden, müssen sich daher im Prinzip eine andere Strategie überlegen, wie sie den Prüfer überzeugen wollen, als diejenigen, die wegen Alkoholvergehen zur MPU müssen. Der erste und meist auch entscheidende Punkt ist der, dass die Probanden im Gespräch echte Einsicht zeigen müssen. Wer glaubt, dass er mit ein paar oberflächlichen Lippenbekenntnissen davonkommt wird es bei der MPU wohl schwer haben. Denn immerhin sind die Psychologen, die die MPUs durchführen, geschult solche „Schauspieler“ zu erkennen. In diesem Zusammenhang ist es daher auch wesentlich, dass der Proband glaubhaft machen kann, warum und wie er das frühere Verhalten, das zur MPU geführt hat, abgelegt hat. Wer einfach nur sagt, „Ich fahre jetzt im Stadtgebiet langsamer“ ist eben wesentlich unglaubwürdiger als jemand, der belegen kann, dass er ein mehrwöchiges Antistresstraining durchgeführt hat. Weiters wird der Psychologe wahrscheinlich den Charakter des Probanden mit der erzählten Geschichte zu vergleichen. Wer also das Antistresstraining erwähnt, der sollte auch wirklich ruhig und gelassen wirken. Prinzipiell sind Argumente, die darauf schließen lassen, dass man jetzt – aufgrund der MPU – über mehr Verantwortungsbewusstsein und Selbstkritik verfügt eher günstig. Und wer erkennen lässt, dass er in Zukunft sein Auto mit weniger Risiko lenken wird, wird beim Psychologen gleichfalls punkten. Wer all diese Argumente glaubhaft vermitteln kann, hat den wesentlichsten Teil der MPU wahrscheinlich bereits in der Tasche.

Geschrieben von markus guttenberg; veröffentlicht am 10.05.2009

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