» Artikel: Unter gewissen Umstaenden benoetigt man fuer die allermeisten Carports keine Baugenehmigung

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Der Bau von Fertiggaragen unterliegt dagegen schon mehreren Vorschriften. Und genau hier muss man beachten, dass jede Stadt oder auch Kommune über eigene Bauvorschriften verfügt. Das jeweils zuständige Bauamt gibt hier entweder bei dem persönlichen Vorsprechen, oder eventuell auch schon bei der telefonischen Anfrage die erforderlichen Informationen preis.

Da sich das Medium Internet immer weiter in die diversen und zahlreichen Themengebiete verbreitet, bieten auch diverse Kommunen auf der entsprechenden Webseite die gewünschten Informationen zu den verschiedenen Genehmigungsverfahren kostenlos an. Ferner stehen dem Interessent zum Gratis-Download auch Merkblätter zu den Carports und Fertiggaragen bereit. Jedes Bundesland verfügt über die jeweiligen rechtlichen Grundlagen, welche man in der bestimmten Bauordnung (BauO) und dem zugehörigen Baugesetzbuch (BauGB) einsehen kann. Eine Baugenehmigung ist in fast allen Städten erforderlich. Mit viel Glück reicht aber auch lediglich eine Bauanzeige aus. Natürlich möchte man so schnell wie möglich mit dem Bau der Fertiggarage oder dem Bau vom Carport beginnen, wenn man sich zum Entschluss durch gerungen hat, eine zu erwerben. Jedoch ist hier nicht selten sehr viel Geduld angesagt.

Denn bis ein Bauantrag genehmigt wird, können oftmals bis zu 10 Wochen und noch mehr ins Land gehen. Meistens kommt es vor, dass die Unterlagen für den Bauantrag vom Hersteller der Fertiggaragen erstellt werden, da dieser natürlich im Umgang mit diesen Dingen reichlich Erfahrung hat und geübter und routinierter ist, als der Otto Normalverbraucher. Diese, vom Hersteller erstellten Papiere, beinhalten in der Regel die Baustatik, die Baubeschreibung, alle Bauantragsformulare und die Eingabebezeichnung. Bei der Entscheidung, wo man die Fertiggarage auf seinem Grund und Boden setzen möchte, muss beachtet werden, dass man die 9 Meter auf der Grundstücksgrenze und im kumulierten Wert 15 Meter einhält.

Geschrieben von Sandra Müller; veröffentlicht am 26.03.2008

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