» Artikel: Die brandneue Mini GmbH
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Seit November 08 kann man sie nutzen, die Mini-GmbH, das Gegenmodell zur britischen Limited. Bei dieser handelt es sich um eine Unternehmergesellschaft, die ebenso den Vermerk „UG" im Firmennamen führen muss. Diese Unternehmergesellschaft kann ebenso ohne Grundkapital gegründet werden. Für den Aufbau einer solchen Unternehmergesellschaft sind diverse Unterlagen nötig. Diese Unterlagen werden oft als Mini-GmbH Gründungsset betituliert. In diesen Startersets findet jeder Firmengründer alles Notwendige zum Aufbau eines Unternehmens: Informationen zu den dazu notwendigen Verträgen, Auswahl und Vorgehensweise von mehreren Gesellschaftern und die Anmeldung im Handelsregister. Im Mini GmbH Starterpaket der Regierung entdeckt man ebenso alle notwendigen Unterlagen zum Aufbau der Mini-GmbH. Wer sich für eine Firmengründung festgelegt hat, der muss sich ebenso zweifellos im Mini GmbH Forum erkundigen. Die Einführung dieser Gesellschaftsform soll die selbstständige Arbeit in der Bundesrepublik Deutschland vereinfachen. Im Vorfeld steht allerdings die Recherche der Schattenseiten aber ebenso die guten Seiten der kommenden Handelsform. Als deutlichen Vorteil ist die Tatsache zu sehen, dass das Gründen einer Mini-GmbH, anders als zur klassischen GmbH, beträchtlich einfacher gemacht wurde. Diese Unternehmergesellschaft dürfte das Entfliehen der Firmengründer in andere Regionen der Welt ein wenig eindämmen. Ja sogar mit der Mini-GmbH kann jeder Firmengründer finanzielle Unterstützungen oder unterstützende Zuwendungen bekommen, da es ebenso eine GmbH ähnliche Rechtsform darstellt. Die Stammeinlage ist festgesetzt auf einen Euro, anders als zur traditionellen GmbH, wo 25.000 Euro vorhanden seien müssen. Sacheinlagen sind allerdings bei der Mini-GmbH nicht möglich. Eine Auflage gibt es jedoch, denn 25 Prozent des Reingewinns pro Jahr müssen als Grundlage angespart werden, so lange bis die GmbH-Mindesteinlage von 25.000 Euro erreicht ist. Erst dann ist eine Änderung in eine traditionelle GmbH möglich, wozu aber keine Pflicht besteht. Diese Pflicht zum Sparen kann bereits diverse Firmengründungen ins Stocken bringen. Die Kosten für eine Firmengründung sind mutmaßlich laut den Broschüren nur 150 Euro, aber die wahrhaftigen Gebühren dürften klar höher sein, denn ohne eine vorherige Beratung ist keine Gründung eines Unternehmens zu empfehlen. Nicht zu unterschätzen ist ebenso die Fragestellung zur Akzeptanz der kommenden Handelsform, da die Haftung der Gesellschaft einzig auf den Besitz der Firma begrenzt ist. Dieser Sache ist jedoch, durch eine zügige Aufstockung des Grundkapitals und eine frühzeitige Umschreibung in eine althergebrachte GmbH, entgegenzutreten. Diese neue Art von Firmengründung sollte deswegen speziell als Möglichkeit angesehen werden, die Firmengrüder mit wenig Eigenkapital ausnutzen sollten.
Geschrieben von Karl Krueger; veröffentlicht am 21.03.2009
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