» Artikel: Genussscheine stark von Abgeltungssteuer betroffen

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Bisher war man mit dem Erwerb eines Genussscheins gut beraten, wenn man auf der Suche nach einer Geldanlage war, die hohe Renditen und steuerliche Vorteile bietet. Die Abgeltungssteuer bietet zwar auch hier Bestandsschutz, jedoch büßen Genussscheine mit der Abgeltungssteuer deutlich an Charme ein.

Größtes Problem, welches bereits vor der Abgeltungsteuer besteht, liegt für Anleger in der Gestaltungsfreiheit der Emissionsbedingungen. Emissionsbedingungen unterliegen keinerlei festen Regeln, können vorzeitig gekündigt werden oder über eine feste Laufzeit gehen. Steuerlich gesehen, sind Genussscheine höchst interessant, da die Zinsen bereits fest in den Kurs eingerechnet sind. Kursgewinne, die durch die Spekulation von Genussscheinen erzielt werden sind bisher steuerfrei, wenn dies außerhalb der 1jährigen geschieht. Ab 1.1.1009 gilt die Abgeltungsteuer auf alle Kursgewinne: Zinsen und Dividenden müssen einheitlich zu 25 % versteuert werden. Durch Abgeltungssteuer entfällt auch die Spekulationsfrist. Daher unterliegen ab 2009 die Gewinne aus Genussscheinen der Abgeltungsteuer! Steueroptimierer erwerben Genüsse kurz nach dem Ex-Tag, kassieren die erste voll steuerpflichtige Ausschüttung binnen 12 Monaten und verkaufen die Genüsse vor der zweiten Ausschüttung.

Da die einjährige Spekulationsfrist abgelaufen ist, kassieren sie die aufgelaufenen Zinsen als steuerfreien Gewinn. Ab 2009 funktioniert die Strategie nicht mehr, da alle Kursgewinne generell mit Abgeltungssteuer belegt werden, außer man findet einen Weg die Abgeltungsteuer zu sparen . Mit Wegfall der Spekulationsfrist ist das kassieren von steuerfreien Kursgewinnen durch Genussscheine nicht mehr möglich, deshalb jetzt auf Lebensversicherungen oder Rentenversicherungen umsteigen und auch nach 2009 Abgeltungssteuerfreie Gewinne einstreichen!

Geschrieben von Henni Ganz; veröffentlicht am 09.06.2008

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