» Artikel: Datenrekonstruktion beim FBI

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Sicherlich kennen Sie aus Filmen oder Serien im Fernsehen, dass Leute, die Sachen zu verbergen haben oft die betreffenden Unterlagen durch den Reißwolf jagen? Diese Reißwölfe schneiden das Papier in kleine, meist 2mm breite Streifen. Moderne Schredder schneiden diese Streifen dann ebenfalls nochmals in Stückchen. Dieser Vorgang nennt sich Partikelschnitt. Der Partikelschnitt an sich ist noch relativ neu in der Aktenvernichtung. Wobei beim Kauf eines Aktenvernichters darauf geachtet werden sollte, dass er nach dieser Vorgabe vernichtet.

Wie zuvor erwähnt, werden viele Unterlagen auf solche Weise vernichtet oder verkleinert, aber was passiert, wenn die Informationen sehr wichtig waren, die auf dem Papier gestanden sind? Das FBI (Federal Bureau of Investigation) kann mithilfe von speziell entwickelten Programmen diese Daten wiederherstellen. Zunächst einmal werden die Unterlagen, die durch den Schredder liefen, sichergestellt. Diese Papierfetzen werden dann von einem Mitarbeiter des FBI in den Computer eingelesen. Der Arbeitsaufwand, der hierbei entsteht, ist enorm, denn so gut wie jedes Stückchen muss einzeln eingescannt werden. Erst wenn alle Einzelteile eingescannt wurden und sichergestellt wurde, dass kein Teil vergessen wurde, können diese Dateien von einer eigens dafür erstellten Datenrettungssoftware geladen werden.

Das Programm vergleicht nun die einzelnen Teile mit anderen Teilen und setzt so nach und nach die Unterlagen wie ein riesiges Puzzle zusammen. Es ist keine Seltenheit, dass selbst dieser Vorgang mehrere Stunden oder gar Tage benötigt. Je umfangreicher das Dokument ist, das wiederherzustellen ist, umso länger dauert es. Sobald das Programm fertig ist mit der Rekonstruktion dieser Daten bzw. Dokumente, können diese ganz normal am Computerbildschirm angeschaut werden oder auch ausgedruckt werden. Somit steht einer Überführung durch die Polizei oder durch das FBI nichts mehr im Wege und der Täter kann seiner gerechten Strafe nicht entgehen.

Geschrieben von Kerstin Becker; veröffentlicht am 29.02.2008

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