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Das Sprungbrett im Allgemeinen.

Von einem Sprungbrett im Schwimmbad zu springen ist eine aufregende Sache und je höher das Brett, desto besser fühlt es sich an. Wenn man oben steht, scheint es allerdings viel höher zu sein, als wenn man von unten hoch sieht. Es gibt verschiedene Höhen, die ein Sprungbrett haben kann: einen Meter, drei Meter, fünf Meter und zehn Meter sind die gängigsten, obwohl es natürlich keine Vorschrift gibt, die vorgibt wie hoch Sprungbretter oder -türme sein dürfen. Sprungbretter bis zu drei Metern Höhe können dynamisch sein, d.h sie federn beim Sprung nach. So kann man einige Male auf und ab hüpfen und so Schwung nehmen, um einen schnelleren Absprung zu schaffen. Bei größeren Höhen muss die Absprungkante starr sein, weil es zu gefährlich ist, wenn man durch das Federn die Kontrolle verliert und in die Tiefe stürzt. Denn wenn die Fläche, mit der der Körper auftrifft, zu groß ist, kann das zu gefährlichen Verletzungen führen. Bei mehr als fünf Metern Höhe springt man in der Regel nicht mehr von einem Brett, sondern von einem Sprungturm.

Das Sprungbrett im eigenen Garten Auch im eigenen Schwimmbad kann man sich den Traum vom Sprungbrett erfüllen. Dabei ist allerdings zu beachten, dass das Becken entsprechend tief sein muss, um den Sprung abzufedern. Je höher also das Sprungbrett ist, desto tiefer muss das Becken sein. Deshalb kommen Sprungbretter von mehr als einem Meter Höhe meistens nicht in Betracht. Aber die Höhe allein ist nicht unbedingt ausschlaggebend für den Spaß, denn es gibt nur wenige Menschen, die sich trauen, mehr als fünf Meter tief zu springen. Eine sehr beliebte Sprungart ist die „Arschbombe“. Dabei springt man vom Beckenrand oder aus maximal einem Meter Höhe und versucht dabei, so viel Wasser wie möglich zu verdrängen. Je mehr es über den Rand spritzt, desto besser. Für diese „Sportart“, die bei allen Beteiligten für viel Spaß sorgt, ist ein höheres Sprungbrett also ungeeignet und wer es doch einmal höher mag, kann das Sprungbrett im öffentlichen Freibad nutzen.

Geschrieben von Ansgar Offermanns; veröffentlicht am 16.06.2008

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