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Damit eine Alarmanlage aktiv wird, muss sie zuerst scharf geschaltet werden; hierfür stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, die je nach Bedarf und Hersteller zum Einsatz kommen. Neben der üblichen Scharfschaltung mit Hilfe eines speziellen, elektromechanischen Schlosses und Schlüssels stehen moderne Technologien zur Verfügung, wie z. B. vollständig elektronische Geräte. Nennenswert sind hier elektronische Schlüssel, die ohne Batterie mit einer Induktionsspule arbeiten und die berührungsfreie Aktivierung ermöglichen. Auch elektronische Karten im Kreditkartenformat sind möglich. Diese gibt es ebenfalls auf Basis der Induktion, mit Magnetstreifen oder einem Chip (ähnlich Telefonkarten). Auch eine Scharfschaltung durch die Eingabe eines Codes auf einer speziellen Tastatur ist möglich, sowie der Fingerabdruck. In diesem Bereich gibt es prinzipiell keine Einschränkungen und es werden noch viele Innovationen folgen. Je nach Bedarf können auch mehrere Varianten kombiniert werden, z. B. Codeeingabe und elektronischer Schlüssel. In vielen Fällen verlangt die Versicherung (z. B. bei Banken, Sparkassen, Juwelieren etc.) sogar beide Varianten.

Es ist unerheblich, wie die Scharf- und Unscharfschalteinrichtung gestaltet ist, sie muss sich immer baulich außerhalb des gesicherten Bereiches befinden. Erst wenn alle Türkontakte geschlossen sind, Bewegungsmelder keine Bewegungen registrieren und alle anderen alarmgebenden Einrichtungen ihr O.K. melden, kann die Anlage scharf geschaltet werden. Die Deaktivierung der Alarmbereitschaft muss vor dem Betreten der gesicherten Bereiche erfolgen, da sonst eine sofortige Alarmierung erfolgt. Eine Anbringung solcher Einrichtungen im Inneren eines Sicherungsbereiches kombiniert mit einer Alarmverzögerung, um die Unscharfschaltung zu ermöglichen, ist in Deutschland nicht zugelassen (Abgesehen natürlich von freiwillig gesicherten Objekten, die keine Alarmierung der Polizei beanspruchen und keinen Versicherungsschutz genießen, der eine Alarmsicherung voraussetzt). Von der sogenannten Spätheimkehrer-Schaltung spricht man, wenn die Anlage von innen aktiviert wird und sie von außen wieder deaktiviert werden kann. (Beispiel: bei der Scharfschaltung von Innen wird nur das Erdgeschoss, bei der Scharfschaltung von außen das gesamte Haus scharfgeschaltet). * Stiller Alarm: Dieser Alarm wird hauptsächlich in Banken bei Überfällen eingesetzt. Das dient dem Personenschutz der Angestellten, da ein Bankräuber als unberechenbar gilt und nicht feststellen soll, dass das Bankpersonal entgegen seinen Forderungen einen Alarm ausgelöst hat. Darüber hinaus will man den Gesetzesbrecher nicht unter Zeitdruck setzen oder gar in die sofortige Flucht schlagen. Er bringt also Zeitgewinn für die Polizei. Beim stillen Alarm werden keine Signalgeber angesteuert. Es erfolgt jedoch eine sofortige Alarmierung der Polizei o. Ä. mit Mitteln der Telekommunikation. * Akustischer Alarm: Beim akustischen Alarm ertönt ein lauter Signalton. Dieser soll die Aufmerksamkeit seiner Umwelt auf sich und das Objekt lenken.

Meistens wird der akustische Alarm außerhalb der Öffnungszeiten eingesetzt, um einen Einbrecher möglichst schnell in die Flucht zu schlagen, was (bei Erfolg) eine Schadensminimierung zur Folge hat (z. B. nur ein eingeschlagenes Fenster). Der akustische Alarm von einem Signalgeber der außen sitzt (Hauswand) und so die anonyme Öffentlichkeit alarmiert, ist zeitbegrenzt. Es muss sich nach einer gewissen Zeit (180 Sek./VdS), wegen Ruhestörung, automatisch abstellen. Jedoch darf ein akustischer Signalgeber innerhalb des Hauses Daueralarm melden. * Optischer Alarm: Der optische Alarm wird häufig in Geschäften während der Öffnungszeit eingesetzt und soll die Umgebung mit einem Blink-, Blitz- oder Drehlicht warnen, ohne jedoch den Täter in Panik zu versetzen (siehe stiller Alarm). Zusätzlich unterscheidet man drei Alarmarten: * Internalarm (keine externen Signalgeber, keine Benachrichtigung außerhalb des Objektes. Der Internalarm wird meist für Tests, Probealarme oder bei Problemen mit der Scharfschaltung genutzt) * Externalarm (Alarm mit Ansteuerung der Signalgeber) * Fernalarm (Verständigung hilfeleistender Stellen) Alarmanlage und Sicherheitstechnik

Geschrieben von kei marum; veröffentlicht am 19.09.2008

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