» Artikel: Die 1 Euro GmbH

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Ziel des Gesetzgebers ist es den Gründern diesen Punkt einfacher zu gestalten. Die Bildung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung soll es schon ab einem Euro Stammkapital geben. In der Vergangenheit wurde vorausgesetzt für die GmbH-Gründung ein Gundkapital von insgesamt 25 Euro. Wie eine Zeitung informierte besteht ein Konsenz in der Bundesregierung und eine darauf ausgerichtete Reform soll im Bundestag beschlossen werden. Die in Deutschland existierende Rechtsfigur der GmbH soll gegenüber der britischen Limited gefördert werden. Die Ursache für die Entscheidung der Bundesregierung das Grundkapital auf nur 1 Euro festzusetzen ist der der Abbau der Firmengründungen. Durch die Reformierung des GmbH-Gesetzes möchte die Bundesregierung dem Rückgang verbessern.

Ergänzend zur Gesellschaft mit beschränkter Haftung wird es die von der Haftung beschränkte Unternehmergesellschaft geben. Mit einem Mindeststammkapital von 1 Euro gibt es ab ersten Januar 08 die die lang erwartete Möglichkeit eine Existenzgründung wie die erwähnten haftungsbeschränkten ein Euro Gesellschaft mit beschränkter Haftung durchzuführen. Die Bildung der rechtlichen Form der Gesellschaft mit beschränkter Haftung soll attraktiver gestaltet werden. Rechtsgrundlage für die neue Mini-GmbH (1 Euro GmbH) sind im Modernisierungsgesetz des GmbH-Rechts und zur Missbrauchsbekämfung (MoMiG) aufgeschrieben. Der offzielle Name davon ist "haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft". Kennzeichen der neuen Unternehmensform ist das geringe Mindeststammkapital, denn die Anteile an der Firma können ab einem Euro geteilt werden. Die Mustersatzung kann man ohne vom Notar beglaubigte angewendet werden. Durch diese Nutzung und dem gestatteten elektronischen Eintrag in das Handelsregister kann die Gesellschaft mit beschränkter Haftung-Gründungsdauer in kürzester Zeit erreicht werden.

Die Stammeinlage erfolgt in bar, ganz ohne Einlage der Sachen. Eine große Anzahl der Gesellschafter ist auf drei festgelegt, ebenso sind die Gesellschaft mit beschränkter Haftung-Gründer in der Gesellschafterliste registriert. Als Sicherheit sind auf 25/100 des Jahresgewinnes einzustellen, solange ein Stammkapital von 10.000 Euro angelegt ist. Das ist so hoch der uns bekannten Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Auftreten muss die Gesellschaft mit dem Zusatz UG. Die Abkürzung könnte sich jedoch auch als nachteilig erweisen, dieses verdeutlicht dem Vertragspartner, der sich mit der neuen GmbH-Form auskennt, dass diesem Unternehmenm dieser Firma das eben angesprochene Kapitalstamm in Höhe von 10.000 € fehlt. Ansonsten unterliegt die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) den selben Beschränkungen wie die Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Einerseits steht die Mini-GmbH unter der absoluten Beobachtung seitens der Finanzverwaltung, zum anderen verspricht die Mini-GmbH ansonsten auch Vorzüge für Existenzgründer. Es ist nicht nur für die deutsche Regierung einen Pluspunkt dar, wenn durch die Mini-GmbH, die zahkreiche Abwanderung von Firmen nach Großbritannien, mit dem Namen Limited, wie auch die Amoral hinsichlich von „Briefkastenfirmen" verhindert wird. Ein wichtiger Punkt ist, dass der Unternehmer, den Sitz in UK mehr nachweisen muss und der Papierkram auf Englisch mit den englischen Behörden und  Ämtern nicht mehr bewältigt werden muss. Ein weiterer Vorteil für zukünftige Gläubiger der Mini-GmbH ist, dass sie sich nicht fürchten müssen, dass ihr Geld im Ausland verschwindet. Sowohl Unternehmen als auch Kunden können somit nur profititeren von der Unternehmergesellschaft.

Geschrieben von Ralph Schuenemann; veröffentlicht am 02.06.2008

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