» Artikel: Der Straf Rechtsschutz

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Für jeden von uns gibt es heute Dinge, die wir so fest zu unserem Leben zählen, dass wir uns ein solches ohne diese Dinge gar nicht mehr vorstellen können. Zu diesen Dingen zählt für viele Menschen heute auch das Auto, das wir aber inzwischen nicht mehr nur zur Bewältigung längerer Distanzen nutzen, sondern etwa auch für unseren täglichen Weg zur Arbeit und zurück oder auch zur Erledigung verschiedener Wege. Gerade aber weil wir das Auto heute derart häufig nutzen, ist es hier unbedingt notwendig, dass wir dieses, ebenso wie auch dessen Besitzer und dessen Insassen schützen. Aus diesem Grund gibt es heute auch viele verschiedene Versicherungen, die sich dieser Aufgabe verschrieben haben.

Die heute wohl bekannteste Autoversicherung ist die KFZ-Versicherung, doch gibt es neben dieser Kraftfahrtversicherung heute noch zahlreiche weitere Arten der Autoversicherung. Zu diesen weiteren wichtigen Versicherungen zählt heute etwa auch die Rechtsschutzversicherung. Als Individualversicherung, die heute sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen angeboten wird, wird mit dieser Versicherung das Kostenrisiko eines Rechtsstreites versichert. Doch kann ein solcher heute in den verschiedensten Situationen auftreten, weshalb es heute auch viele verschiedene Arten einer solchen Rechtsschutzversicherung gibt. Eine dieser Arten ist heute auch der Straf-Rechtsschutz, der die Verteidigung in Strafverfahren versichert. Allerdings wird hier noch zwischen verkehrsrechtlichen und nicht verkehrsrechtlichen Vergehen unterschieden. Grundsätzlich besteht ein Versicherungsschutz bei verkehrsrechtlichen Vorwürfen, wenn etwa der Versicherungsnehmer nicht wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat verurteilt wird.

Im Gegensatz dazu besteht bei nicht verkehrsrechtlichen Vorwürfen für Vergehen nur dann ein Versicherungsschutz, wenn diese auch dann bestraft werden, wenn sie fahrlässig begangen werden. Typische Fälle für versicherte Vorwürfe sind heute etwa die fahrlässige Körperverletzung und auch viele Tatbestände des Betäubungsmittelgesetzes und des Waffengesetzes. Im Vergleich dazu stellen etwa die vorsätzliche Körperverletzung, Beleidigung, Diebstahl, Mord, Totschlag und Nötigung Beispiele für nicht versicherte Vorwürfe dar.

Geschrieben von Steffen Ehrlich; veröffentlicht am 09.12.2008

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