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Eine Unternehmensnachfolge zu bestimmen ist bekanntlich sehr aufwändig. Meistens kommt es zur Veräußerung des kompletten Unternehmens, weil der noch aktuelle Unternehmenseigner wegen dem bevostehenden Ruhestand aus der Firma abdanken muss. Aus diesem Grund sollte schon im Vorfeld über eine exakte Lösung diskutiert werden, damit der Unternehmenskauf ohne großen Aufwand verläuft. Zuerst sollte ermittelt werden, was für einen vorhandenen Wert das Unternehmen eigentlich aufweisen kann.

Dabei ist es größtenteils nicht zu empfehlen, allein auf interne Maßnahmen zur Bestimmung des Unternehmenswertes zu setzen, weil diese Ergebnisse zumeist verzerrt werden. Hierbei ist es ratsam, einen außwertigen Prüfer zu beauftragen, damit der denkbare Käufer bei dem Firmenverkauf nicht die Katze im Sack kauft. Daneben sollte das Unternehmen finanziell lukrativ arbeiten, damit eigentlich eine Veräußerung denkbar wird. Arbeitet das Unternehmen nicht gewinnbringend, sollte besser über eine simple Schließung diskutiert werden. Arbeitet das Unternehmen grundsätzlich gewinnbringend, indess nur sehr gering, können zusätzliche Investitionen nützlich sein, um das Unternehmen wirtschaftlich erfolgreicher führen zu können. Beim Unternehmensverkauf sollte zudem vorher sorgfältig überlegt werden, welche Fertigkeiten der Inhaber in Spe haben soll. Der alte Firmeninhaber sollte vorher eine Stellenbeschreibung erstellen, in dem er sorgfältig festsetzt, welche Eigenschaften der Inhaber in Spe können muss. Dementsprechend kann man Schwierigkeiten schon vorab ausgezeichnet angehen und es gibt am Ende keinen Streit über die Führung der Firma. Der alte Unternehmenseigner sollte ebenfalls klarstellen, welche rechtliche Hintergründe eine Übergabe mit sich zieht und ob es vll. sogar gut wäre, dem aktuellen Unternehmenseigner einen Tausch der Firmenform nahe zu legen. Falls der Unternehmensverkauf in Angriff genommen werden soll, ist es beinahe immer sinnvoll, einen außwertigen Prüfungsausschuss zur Hilfe zu ziehen. Dieser Prüfungsausschuss kann beobachtend in den Prozess greifen und Probleme klären, die bei den Prozessabläufen vorkommen.

Sehr sinnvoll ist ein Beirat eines Unternehmens, sofern der vorherige Besitzer auch nach der gesetzlichen Übergabe einen kleinen Anteil und an Vetorechten nehmen will oder nicht sofort alle Kompetenzen auf den neuen Inhaber vergeben werden sollen. Der Prüfer ist grundsätzlich frei wählbar, es bietet sich indess an, Interessenten aus dem direkten Umfeld der Firma zu bestimmen. Das könnte beispielsweise der externe Steuerfachmann, ein Angestellter einer Privatbank oder ebenfalls ein geprüfter Berater eines Unternehmens sein. Dieser Berater ist indess in erster Linie eine finanzielle Entscheidung, günstig sind diese Prüfer größtenteils auf jeden Fall nicht. Ralph Schuenemann


Ralph.Schuenemann@googlemail.com

Geschrieben von Ralph Schuenemann; veröffentlicht am 09.12.2008

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